Lohngerechtigkeit: Ab dem 06.01.2018 Auskunftsanspruch nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz

Kategorie: Recht | 5. Januar 2018

Wie die Bundesregierung mitteilt, haben ab 6. Januar 2018 Beschäftigte nun das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Sie können von ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, was Kollegen mit vergleichbarer Beschäftigung verdienen. Dafür sorgt das neue Entgelttransparenzgesetz.

Weitere Informationen: Lohngerechtigkeit: Ab dem 06.01.2018 Auskunftsanspruch nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz

Quelle: www.datev.de

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