Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2022
Kategorie: Steuern und Recht | 20. Dezember 2021
Das BMF gibt die ab 2022 gültigen Sachbezugswerte für die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer bekannt (Az. IV C 5 – S-2334 / 19 / 10010 :003).
Quelle: www.datev.de