Luftfahrtunternehmen, die Flugtarife für innergemeinschaftliche Flüge nicht in Euro ausweisen, müssen diese in einer Währung angeben, die mit dem angebotenen Dienst objektiv verbunden ist

Kategorie: Recht | 15. November 2018

Luftfahrtunternehmen, die Flugtarife für innergemeinschaftliche Flüge nicht in Euro ausweisen, sind verpflichtet, sie in einer Währung anzugeben, die mit dem angebotenen Dienst objektiv verbunden ist. Dies ist insbesondere bei einer Währung der Fall, die in dem Mitgliedstaat des Abflug- oder Ankunftsorts des betreffenden Flugs als gesetzliches Zahlungsmittel gilt. So entschied der EuGH (Rs. C-330/17)

Weitere Informationen: Luftfahrtunternehmen, die Flugtarife für innergemeinschaftliche Flüge nicht in Euro ausweisen, müssen diese in einer Währung angeben, die mit dem angebotenen Dienst objektiv verbunden ist

Quelle: www.datev.de

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