Luftfahrtunternehmen wurde sekundärer Darlegungslast nicht gerecht – Rechtzeitiges Erscheinen von Reisenden am Gate wird unterstellt
Kategorie: Recht | 1. Juli 2019
Das LG Frankfurt hat Reisenden, denen die Beförderung mit der Begründung verweigert wurde, sie seien nach Schluss des Boardings und damit zu spät am Gate erschienen, einen Anspruch auf Erstattung ihrer Flugkosten für den versäumten Flug zugesprochen. Da das Boardpersonal alleine der Sphäre des Luftfahrtunternehmens zuzuordnen sei, hätte die Fluggesellschaft diese Personen als Zeugen dafür benennen müssen, die Türen seien bereits geschlossen gewesen (Az. 2-24 O 25/18).
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Quelle: www.datev.de