Luftreinhalteplan für die Stadt Köln muss überarbeitet werden
Kategorie: Recht | 12. September 2019
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln rechtswidrig ist und das Land Nordrhein-Westfalen ihn deshalb fortschreiben muss. Nach derzeitigem Stand müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid zu erreichen (Az. 8 A 4775/18).
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Quelle: www.datev.de