Luftreinhalteplan – keine Zwangsgeldandrohung gegen Stadt Mainz

Kategorie: Recht | 9. Mai 2019

Der Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Vollstreckung des Urteils zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Mainz ist nicht begründet. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 N 338/19).

Weitere Informationen: Luftreinhalteplan – keine Zwangsgeldandrohung gegen Stadt Mainz

Quelle: www.datev.de

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