Luxusprodukte rechtfertigen Vertriebsverbot auf amazon.de
Kategorie: Recht | 12. Juli 2018
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Anbieter von Luxusparfüms seinen Vertriebspartnern untersagen darf, diese über die Plattform „amazon.de“ zu bewerben und zu vertreiben (Az. 11 U 96/14 (Kart)).
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Quelle: www.datev.de