Mandantenbewertung: „Nicht besonders fähiger Anwalt“ darf man bei Google schreiben

Kategorie: Steuern und Recht | 24. Oktober 2024

Diese Äußerung über eine Anwaltskanzlei – neben einer 1-Sterne-Bewertung – auf Google sei eine zulässige Meinungsäußerung, so das OLG Bamberg (Az. 6 U 17/24 e). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Pharmazeutische Dienstleistungen haben Bestand – Landessozialgericht . . . ...

Niedergelassene Apotheken dürfen auch weiterhin sog. pharmazeutische Dienstleistungen erbringen. Das . . . ... [weiterlesen]

Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle zur . . . ...

Die KfQ hat ihren Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer . . . ... [weiterlesen]

Archiv