Massenentlassung – Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig

Kategorie: Recht | 18. Juni 2019

Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist.

Weitere Informationen: Massenentlassung – Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig

Quelle: www.datev.de

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