Massenentlassung – Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig
Kategorie: Recht | 18. Juni 2019
Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist.
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Quelle: www.datev.de