Maßnahmen zur Beschränkung der Rechte von Dienstleistungsempfängern sind nach der Dienstleistungsrichtlinie unzulässig

Kategorie: Recht | 8. Mai 2018

Laut EuGH-Generalanwalt Wahl verstößt eine nationale Regelung, wonach ein Dienstleistungsempfänger eine Sicherheit für eine Geldbuße stellen muss, die gegen einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistungserbringer wegen Verstoßes gegen nationales Arbeitsrecht verhängt werden könnte, gegen Unionsrecht (Rs. C-33/17).

Weitere Informationen: Maßnahmen zur Beschränkung der Rechte von Dienstleistungsempfängern sind nach der Dienstleistungsrichtlinie unzulässig

Quelle: www.datev.de

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