Maßnahmen zur Beschränkung der Rechte von Dienstleistungsempfängern sind nach der Dienstleistungsrichtlinie unzulässig
Kategorie: Recht | 8. Mai 2018
Laut EuGH-Generalanwalt Wahl verstößt eine nationale Regelung, wonach ein Dienstleistungsempfänger eine Sicherheit für eine Geldbuße stellen muss, die gegen einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistungserbringer wegen Verstoßes gegen nationales Arbeitsrecht verhängt werden könnte, gegen Unionsrecht (Rs. C-33/17).
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Quelle: www.datev.de