Mehr Rechtssicherheit für Betriebe bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen
Kategorie: Recht | 19. September 2019
Betriebsprüfungen müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen zwingend durch einen Verwaltungsakt, der insbesondere den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Betriebsprüfung festhält, beendet werden. Das wird zu mehr Rechtssicherheit führen. Denn weder die „Kopf-und-Seele“-Rechtsprechung einzelner Senate des Bundessozialgerichts noch Betriebsprüfungen, die mangels Beanstandungen ohne Bescheid beendet wurden, vermitteln Vertrauensschutz. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 12 R 25/18 R).
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Quelle: www.datev.de