Mehr Rechtssicherheit für Betriebe bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen

Kategorie: Recht | 19. September 2019

Betriebsprüfungen müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen zwingend durch einen Verwaltungsakt, der insbesondere den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Betriebsprüfung festhält, beendet werden. Das wird zu mehr Rechtssicherheit führen. Denn weder die „Kopf-und-Seele“-Rechtsprechung einzelner Senate des Bundessozialgerichts noch Betriebsprüfungen, die mangels Beanstandungen ohne Bescheid beendet wurden, vermitteln Vertrauensschutz. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 12 R 25/18 R).

Weitere Informationen: Mehr Rechtssicherheit für Betriebe bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen

Quelle: www.datev.de

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