Mehr Verbraucherschutz für Bahnkunden
Kategorie: Recht | 20. Februar 2019
Die Bundesregierung will den Verbraucherschutz für Fahrgäste der Bahn stärken. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf „zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich“ (19/7837) sieht u. a. eine Bündelung bei den Zuständigkeiten für die Fahrgastrechte vor. Mit dem Gesetzentwurf sind auch Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) hinsichtlich der Veröffentlichungsmöglichkeiten der Tarife vorgesehen.
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Quelle: www.datev.de