Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten irrelevant für die Festsetzung ihrer Versorgungsbezüge
Kategorie: Steuern und Recht | 10. November 2023
Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte Teilzeitquote. Darüber hinaus geleistete Mehr- oder Zuvielarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Versorgung. So entschied das BVerwG (Az. 2 C 12.22).
Quelle: www.datev.de