Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2018
Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann lt. BAG im Einklang mit § 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sein, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet (Az. 10 AZR 231/18).
Weitere Informationen: Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Quelle: www.datev.de