Mehrvergütung für Autobahnausbau – Klage von Baukonsortium nicht erfolgreich
Kategorie: Recht | 13. Februar 2019
Das OLG München hat die Berufung einer Projektgesellschaft, die im Rahmen eines sog. „Autobahn ÖPP-Modells“ Ausbau und Betrieb eines Teilstücks der Autobahn A 8 vertraglich übernommen hat, zurückgewiesen. Angesichts der umfassenden und wirksam vereinbarten Vertragspflichten der Klägerin habe diese keine zusätzlichen Leistungen über das Vereinbarte hinaus erbracht, sodass keine vertraglichen oder gesetzlichen Mehrvergütungsansprüche bestünden (Az. 9 U 728/18).
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Quelle: www.datev.de