Meldefrist für die Girokonten der Banken bis 30.09.2024

Kategorie: Steuern und Recht | 24. September 2024

Alle Zahlungskontenanbieter in Deutschland sind verbindlich aufgefordert, bis zum 30.09.2024 erstmals Daten zu ihren Zahlungskonten für Verbraucher an die Finanzaufsicht zu melden. Die Daten sind die Grundlage für den digitalen BaFin-Kontenvergleich, der Anfang des Jahres 2025 starten soll. Er wird Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen und entgeltfreien Vergleich von Girokonten ermöglichen.

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Quelle: www.datev.de

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