Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitlich befristet aussetzen

Kategorie: Steuern | 14. Juli 2020

Deutschland will die vom ECOFIN-Rat eingeräumte Option, die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aufgrund der Corona-Krise um sechs Monate zu verschieben, nicht wahrnehmen. Dies kritisiert die BStBK scharf.

Weitere Informationen: Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitlich befristet aussetzen

Quelle: www.datev.de

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