Meldungen zum Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz

Kategorie: Recht | 9. Oktober 2017

Am 26.06.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Es weitet in Umsetzung europäischer Maßgaben die bisherigen geldwäscherechtlichen Vorgaben aus. Zum Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten gehören wie bisher auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Der DStV nimmt dazu Stellung.

Weitere Informationen: Meldungen zum Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz

Quelle: www.datev.de

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