„Mietendeckel“: Bezirksamt darf Mieterhöhung verbieten
Kategorie: Steuern und Recht | 7. April 2021
Die Berliner Bezirksämter dürfen Vermietern Mieterhöhungen auf Grundlage des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln, „Berliner Mietendeckel“) verbieten. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 8 L 201/20).
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de