Mieterabfindungen können Herstellungskosten darstellen

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Dezember 2021

Das FG Münster entschied, dass an Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen zu anschaffungsnahem Herstellungsaufwand führen (Az. 4 K 1941/20).

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Quelle: www.datev.de

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