Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung unwirksam

Kategorie: Recht | 19. März 2019

Das LG Stuttgart hält die Mietpreisbegrenzungsverordnung für formell unwirksam, weil es an einer notwendigen Veröffentlichung der Begründung fehlt. Die Klägerin kann sich daher nicht auf Mietpreisbremse berufen (Az. 13 S 181/18).

Weitere Informationen: Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung unwirksam

Quelle: www.datev.de

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