Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung unwirksam
Kategorie: Recht | 19. März 2019
Das LG Stuttgart hält die Mietpreisbegrenzungsverordnung für formell unwirksam, weil es an einer notwendigen Veröffentlichung der Begründung fehlt. Die Klägerin kann sich daher nicht auf Mietpreisbremse berufen (Az. 13 S 181/18).
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Quelle: www.datev.de