Mietspiegel 2015 ist keine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete
Kategorie: Recht | 12. April 2019
Laut LG Berlin beruht der Mietspiegel 2015 auf Daten, die nicht nach anerkannten Grundsätzen ausgewertet worden sind. Die Kammer hat daher die ortsübliche Vergleichsmiete auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens festgesetzt (Az. 63 S 230/16).
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Quelle: www.datev.de