Mietspiegel 2015 ist keine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete

Kategorie: Recht | 12. April 2019

Laut LG Berlin beruht der Mietspiegel 2015 auf Daten, die nicht nach anerkannten Grundsätzen ausgewertet worden sind. Die Kammer hat daher die ortsübliche Vergleichsmiete auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens festgesetzt (Az. 63 S 230/16).

Weitere Informationen: Mietspiegel 2015 ist keine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv