Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig
Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018
Der BGH entschied, dass die Vermittlung von Mietwagen über die App „UBER Black“ unzulässig ist. Die Verwendung der beanstandeten Version der App „UBER Black“ verstoße gegen § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG. Nach dieser Bestimmung dürften mit Mietwagen nur Fahraufträge ausgeführt werden, die zuvor am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen seien (Az. I ZR 3/16).
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Quelle: www.datev.de