Milchzähne fehlerhaft beschliffen – 2.000 Euro Schmerzensgeld
Kategorie: Recht | 19. September 2017
Ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Material abgetragen wird und eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 3/17).
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Quelle: www.datev.de