Minderung des Reisepreises wegen Wasserflugzeugen vor Strandvilla auf den Malediven

Kategorie: Recht | 1. Juli 2019

Das LG Frankfurt entschied, dass ein Reisender, vor dessen Strandvilla auf den Malediven zwischen 6:00 Uhr und 17:00/18:00 Uhr Wasserflugzeuge zur Beförderung der Hotelgäste starteten und landeten, einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises von 50 % hat (Az. 2-24 O 149/18).

Weitere Informationen: Minderung des Reisepreises wegen Wasserflugzeugen vor Strandvilla auf den Malediven

Quelle: www.datev.de

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