Minderung und Kündigung bei zu geringer Bandbreite kommt
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Oktober 2021
Der vzbv veröffentlicht eine Stellungnahme zum Entwurf der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung, ab wann die gelieferte Internetgeschwindigkeit nicht der im Vertrag zugesicherten Geschwindigkeit entspricht sowie zum Entwurf eines Messtools zur Feststellung der Abweichungen.
Quelle: www.datev.de