Minischweine im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 12. September 2024
Die Haltung von zwei Minischweinen im Garten eines in einem allgemeinen Wohngebiet gelegenen Wohnanwesens ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies entschied das VG Neustadt (Az. 5 K 427/24.NW).
Quelle: www.datev.de