Missbräuchliche Klauseln bei in Polen geschlossenen und an eine Fremdwährung gekoppelten Darlehensverträgen

Kategorie: Recht | 4. Oktober 2019

In Darlehensverträgen, die in Polen geschlossen wurden und an eine Fremdwährung gekoppelt sind, dürfen die missbräuchlichen Klauseln über die Wechselkursdifferenz nicht durch allgemeine Bestimmungen des polnischen Zivilrechts ersetzt werden. So entschied der EuGH (Rs. C-260/18).

Weitere Informationen: Missbräuchliche Klauseln bei in Polen geschlossenen und an eine Fremdwährung gekoppelten Darlehensverträgen

Quelle: www.datev.de

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