Missbräuchliche Klauseln bei in Polen geschlossenen und an eine Fremdwährung gekoppelten Darlehensverträgen
Kategorie: Recht | 4. Oktober 2019
In Darlehensverträgen, die in Polen geschlossen wurden und an eine Fremdwährung gekoppelt sind, dürfen die missbräuchlichen Klauseln über die Wechselkursdifferenz nicht durch allgemeine Bestimmungen des polnischen Zivilrechts ersetzt werden. So entschied der EuGH (Rs. C-260/18).
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Quelle: www.datev.de