Missbräuchlichkeit unklarer Vertragsklausel kann gerichtlich überprüft werden
Kategorie: Recht | 20. September 2018
Die Missbräuchlichkeit einer unklaren Vertragsklausel, nach der das Wechselkursrisiko auf dem Darlehensnehmer lastet und die nicht auf bindenden Rechtsvorschriften beruht, kann gerichtlich überprüft werden. So entschied der EuGH (Rs. C-51/17).
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Quelle: www.datev.de