Missbräuchlichkeit unklarer Vertragsklausel kann gerichtlich überprüft werden

Kategorie: Recht | 20. September 2018

Die Missbräuchlichkeit einer unklaren Vertragsklausel, nach der das Wechselkursrisiko auf dem Darlehensnehmer lastet und die nicht auf bindenden Rechtsvorschriften beruht, kann gerichtlich überprüft werden. So entschied der EuGH (Rs. C-51/17).

Weitere Informationen: Missbräuchlichkeit unklarer Vertragsklausel kann gerichtlich überprüft werden

Quelle: www.datev.de

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