Mit Epoxidharz sanierte Wasserleitungen müssen nicht generell entfernt werden

Kategorie: Recht | 13. März 2018

Der BayVGH hat eine Anordnung des Gesundheitsamts Würzburg aufgehoben, mit der einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgegeben worden war, die in ihrer Anlage sanierten Trinkwasserleitungen wieder zu entfernen (Az. 20 B 17.1378).

Weitere Informationen: Mit Epoxidharz sanierte Wasserleitungen müssen nicht generell entfernt werden

Quelle: www.datev.de

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