Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der WWU Münster unterliegen der Sozialversicherungspflicht
Kategorie: Recht | 22. November 2017
Die Vorsitzenden und Referenten des AStA der Universität Münster sind als sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte der Studierendenschaft anzusehen mit der Folge, dass die Studierendenschaft Sozialversicherungsbeiträge für diese entrichten muss. So entschied das SG Münster (Az. S 4 R 115/13).
Weitere Informationen: Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der WWU Münster unterliegen der Sozialversicherungspflicht
Quelle: www.datev.de