Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein System zur täglichen Arbeitszeitmessung einzurichten

Kategorie: Recht | 14. Mai 2019

Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. So enschied der EuGH (Rs. C-55/18).

Weitere Informationen: Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein System zur täglichen Arbeitszeitmessung einzurichten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Klage auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit . . . ...

Das OVG Niedersachsen hat das Land Niedersachsen verurteilt, einem früheren . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung der Kommission . . . ...

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse . . . ... [weiterlesen]

Archiv