Mithaftung nach Unfall beim Kolonnenspringen

Kategorie: Steuern und Recht | 20. Oktober 2023

Überholen darf nur, wer eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vollständig ausschließen kann. Wenn es beim Kolonnenspringen zum Unfall kommt, zahlen in der Regel beide Unfallbeteiligte. So das LG Lübeck (Az. 9 O 27/21).

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Quelle: www.datev.de

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