Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zur fehlenden Zulageberechtigung ist kein Grundlagenbescheid

Kategorie: Steuern | 14. Mai 2019

Das FG Düsseldorf entschied, dass das Finanzamt nicht an Mitteilungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gebunden ist. Das Finanzamt habe selbständig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Abzug von Beiträgen zu einem sog. Riester-Vertrag als Sonderausgaben erfüllt sind (Az. 11 K 311/16).

Weitere Informationen: Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zur fehlenden Zulageberechtigung ist kein Grundlagenbescheid

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des . . . ...

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der . . . ... [weiterlesen]

IT-Fachkräftemangel: Große Unternehmen setzen auf Künstliche . . . ...

Künstliche Intelligenz in der Softwareentwicklung oder ein KI-Chatbot, der bei . . . ... [weiterlesen]

Archiv