Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO i. d. F. des StUmgBG

Kategorie: Steuern | 5. Februar 2018

Das BMF-Schreiben vom 05.02.2018 zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG) ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 das BMF-Schreiben vom 15.04.2010 (Az. IV B 5 – S-1300 / 07 /10087 // IV A 3 – S-0303 / 17 / 10001).

Weitere Informationen: Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO i. d. F. des StUmgBG

Quelle: www.datev.de

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