Mitwirkungspflichten von WP/vBP nach dem Geldwäschegesetz
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Oktober 2021
Das Geldwäschegesetz verpflichtet WP/vBP zur Einhaltung bestimmter geldwäscherechtlicher Pflichten. Die WPK hat als zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde für WP/vBP die Aufgabe, sicherzustellen, dass WP/vBP ihre geldwäscherechtlichen Pflichten erfüllen.
Quelle: www.datev.de