Mobilfunkmast im Außenbereich?

Kategorie: Steuern und Recht | 23. März 2021

Ein Mobilfunkmast ist im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn durch ihn eine bestehende Versorgungslücke geschlossen werden soll und ihm am konkreten Standort auch keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 L 115/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Elektronische Rechnung und digitales Reporting (ViDA): . . . ...

Zur elektronischen Rechnung und zum digitalen Reporting (ViDA) wurde am . . . ... [weiterlesen]

KI: Rat der EU billigt Schlussfolgerungen . . . ...

Der Rat hat am 05.11.2024 Schlussfolgerungen zu einem Bericht des . . . ... [weiterlesen]

Archiv