Mobilfunkmast im Außenbereich?

Kategorie: Steuern und Recht | 23. März 2021

Ein Mobilfunkmast ist im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn durch ihn eine bestehende Versorgungslücke geschlossen werden soll und ihm am konkreten Standort auch keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 L 115/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Eilanträge zur verbindlichen Grundschulempfehlung erfolglos . . .

In insgesamt sieben Beschlüssen hat die 3. Kammer des VG . . . ... [weiterlesen]

Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten . . . ...

Wandhängende WCs und Handtuchheizkörper in Standardausführung sowie Balkone in der . . . ... [weiterlesen]

Archiv