Mobilfunkvertrag: Vertragsbindung bei Verlängerung mit neuem Smartphone über 2 Jahre hinaus zulässig

Kategorie: Steuern und Recht | 28. Juni 2021

Ein Mobilfunkvertrag kann sich bei einem vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit seitens des Kunden gewünschten Tarifwechsel mit neuem Endgerät in zulässiger Weise um weitere 24 Monate ab dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit verlängern. Das hat das OLG Köln entschieden (Az. 6 U 160/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Den Rechtsstaat auch in der Krise . . . ...

Nach dem Bruch der Ampelkoalition werden auch zahlreiche rechtspolitische Vorhaben . . . ... [weiterlesen]

Klagen gegen Rückbauanordnungen von Gartenlauben zurückgenommen . . .

Nach Hinweis des VG Braunschweig haben die Kläger ihre Klagen . . . ... [weiterlesen]

Archiv