Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Kategorie: Steuern und Recht | 19. März 2021

Die Bundesregierung will das Personengesellschaftsrecht modernisieren und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/27635). Laut Entwurf soll das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb des bestehenden Systems, d. h. unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidiert werden.

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Quelle: www.datev.de

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