Modernisierungsarbeiten verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug – Kündigung der Vermieterseite unwirksam
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Oktober 2024
Das LG Berlin II hat auf die Berufung des 85-jährigen Mieters eine Räumungsklage der Vermieterin abgewiesen. Die wegen (vermeintlicher) Verletzung der Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten zunächst angedrohte, dann ausgesprochene fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung sei unwirksam (Az. 65 S 139/24).
Quelle: www.datev.de