Möglichkeit, per SEPA-Lastschrift zu zahlen, darf nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden
Kategorie: Recht | 5. September 2019
Die Möglichkeit, per SEPA-Lastschrift zu zahlen, darf nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden. So der EuGH (Rs. C-28/18). Der österreichische Verein für Konsumenteninformation beanstandet vor den österreichischen Gerichten eine Klausel in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, nach der die über die Website der Deutschen Bahn getätigten Buchungen nur dann im SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden können, wenn der Zahler einen Wohnsitz in Deutschland hat.
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Quelle: www.datev.de