Morgengabe nach deutschem Recht nicht einklagbar

Kategorie: Recht | 25. Juni 2019

Das Versprechen einer Pilgerreise nach Mekka im Rahmen einer islamischen Hochzeitszeremonie stellt ein Braut- bzw. Morgengabeversprechen dar. Es ist gerichtlich nicht einklagbar, wenn deutsches Sachrecht anzuwenden ist und die Vereinbarung nicht von einem ausländischen Hintergrund geprägt wird. Jedenfalls bedarf ein solches Versprechen bei Anwendung deutschen Rechts der notariellen Form, entschied das OLG Frankfurt (Az. 8 UF 192/17).

Weitere Informationen: Morgengabe nach deutschem Recht nicht einklagbar

Quelle: www.datev.de

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