Mountainbike im Wald – Kommune haftet nicht für "waldtypische Gefahren"

Kategorie: Recht | 9. Juli 2019

Waldbesucher nutzen den Wald auf eigene Gefahr. Die Haftung des Eigentümers für waldtypische Gefahren ist daher ausgeschlossen. Dies entschied das OLG Köln (Az. 1 U 12/19).

Weitere Informationen: Mountainbike im Wald – Kommune haftet nicht für "waldtypische Gefahren"

Quelle: www.datev.de

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