Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Kategorie: Steuern und Recht | 19. April 2022
Das FG Münster entschied, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen (Az. 6 K 1946/21).
Quelle: www.datev.de