Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Kategorie: Steuern und Recht | 19. April 2022

Das FG Münster entschied, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen (Az. 6 K 1946/21).

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Quelle: www.datev.de

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