Mündlich geschlossener Mietaufhebungsvertrag ist wirksam

Kategorie: Recht | 29. Juni 2018

Auch an einen nur mündlich geschlossenen aber dennoch nachweisbaren Vergleich über einen Auszugstermin muss sich der Mieter festhalten lassen. So entschied das AG München (Az. 473 C 13483/17).

Weitere Informationen: Mündlich geschlossener Mietaufhebungsvertrag ist wirksam

Quelle: www.datev.de

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