Mündlich geschlossener Mietaufhebungsvertrag ist wirksam
Kategorie: Recht | 29. Juni 2018
Auch an einen nur mündlich geschlossenen aber dennoch nachweisbaren Vergleich über einen Auszugstermin muss sich der Mieter festhalten lassen. So entschied das AG München (Az. 473 C 13483/17).
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Quelle: www.datev.de