Muss sich die Lebensgefährtin um das Fahrzeug ihres Partners kümmern, wenn dieser es in einem Gefahrenbereich abstellt?
Kategorie: Recht | 28. Juni 2019
Das LG Köln entschied, dass sich die Lebensgefährtin nicht um das Fahrzeug ihres Partners kümmern muss, wenn dieser es in einem Gefahrenbereich abstellt. Zwischen den Parteien habe kein rechtliches Schuldverhältnis bestanden, aus dem sich die Pflicht der Beklagten ergeben hätte, das Fahrzeug des Klägers fortzusetzen (Az. 8 O 307/18).
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Quelle: www.datev.de