Musterverfahren gegen Volkswagen AG nach dem KapMuG: Anmeldefrist für Anleger ist abgelaufen
Kategorie: Recht | 9. Oktober 2017
Das OLG Braunschweig informiert, dass für im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz rechtzeitig angemeldete Schadensersatzansprüche die Verjährung bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt ist.
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Quelle: www.datev.de