Nach dem Tod einer Rentnerin weiter gezahlte Rente kann von Rentenversicherung zurückverlangt werden
Kategorie: Recht | 1. März 2018
Das SG Darmstadt entschied, dass die Rentenversicherung die jahrelang nach dem Tod einer Rentnerin gezahlte Rente von den Kontobevollmächtigten zurückverlangen kann (Az. S 6 R 45/14).
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Quelle: www.datev.de