Nach der Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge dürfen asbesthaltige Klebstoffreste nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden

Kategorie: Recht | 30. November 2018

Das VG Arnsberg entschied, dass im Rahmen der Sanierung asbesthaltiger Fußbodenbeläge der ebenfalls asbesthaltige Klebstoff, mit dem die Beläge auf dem Untergrund befestigt waren, nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden darf (Az. 6 K 7190/17).

Weitere Informationen: Nach der Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge dürfen asbesthaltige Klebstoffreste nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden

Quelle: www.datev.de

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