Nach der Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge dürfen asbesthaltige Klebstoffreste nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden
Kategorie: Recht | 30. November 2018
Das VG Arnsberg entschied, dass im Rahmen der Sanierung asbesthaltiger Fußbodenbeläge der ebenfalls asbesthaltige Klebstoff, mit dem die Beläge auf dem Untergrund befestigt waren, nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden darf (Az. 6 K 7190/17).
Weitere Informationen: Nach der Entfernung asbesthaltiger Bodenbeläge dürfen asbesthaltige Klebstoffreste nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden
Quelle: www.datev.de