Nach Selbstjustiz: Keine Opferentschädigung für erlittenes Unrecht

Kategorie: Steuern und Recht | 25. November 2021

Eine Opferentschädigung ist unbillig, wenn das Opfer unter Nichtbeachtung des staatlichen Gewaltmonopols Selbstjustiz übt. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VG 815/20).

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Quelle: www.datev.de

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