Nach Selbstjustiz: Keine Opferentschädigung für erlittenes Unrecht
Kategorie: Steuern und Recht | 25. November 2021
Eine Opferentschädigung ist unbillig, wenn das Opfer unter Nichtbeachtung des staatlichen Gewaltmonopols Selbstjustiz übt. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VG 815/20).
Quelle: www.datev.de